Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Olaf Scholz, sehr geehrte Bundesregierung. Da das Finanzministerium nicht mehr durch die FDP blockiert wird, gibt es für Sie ein Zeitfenster, wieder die soziale Politik für die Menschen in den Mittelpunkt Ihres Handelns zu stellen. Das trifft besonders auf unsere Mitmenschen in den unteren Einkommensgruppen zu und würde dabei gleichzeitig der Inflation entgegen wirken. Sorgen Sie bitte dafür, dass der Mindestlohn immer lohnsteuerfrei bleibt, bezogen auf die Lohnsteuerklasse 1. Das würde sofort für die vielen Betroffenen rund 150,- € mehr Netto bedeuten, eine deutliche Lohnsteigerung, ohne die Unternehmen zu belasten. Mehr Kaufkraft, mehr Konsum, höhere Steuereinnahmen durch die Mehrwertsteuer, mehr Anreiz arbeiten zu gehen... Sollte es immer noch eine Differenz geben, kann das ggf. durch ein Prozentpunkt mehr bei der Lohnsteuer der Höchstverdiener kompensiert werden. Darüber hinaus sollte es kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zusätzlich in den beiden kommenden Jahren möglich sein, noch einmal bis zu 4000,- € pro Arbeitnehmer/in über die 2 Jahre verteilt als Inflationsausgleichsprämie Steuer- und sozialabgabefrei (max. 2.000,- € / Kalenderjahr) freiwillig zahlen zu dürfen. Damit wären besonders die kleinen Unternehmen in der Lage, dem Marktdruck stand zu halten und ihre Mitarbeitenden zu halten. Ganz besonders trifft das auf die Kultur- und Freizeitbranche zu, sowie die Gastronomie und Hotellerie, die kaum noch stand halten können nach den enormen Kostensteigerungen der letzten 3 Jahre. Ich würde mich freuen, wenn Bundesverbände wie die DEHOGA, der ADTV, die WDTU und ähnliche diese Bitte unterstützen würden. Mit herzlichen Grüßen, Matthias Freydank, Unternehmer, Inhaber der ADTV Tanzschule Balance. Hashtag#adtvHashtag#adtvtanzschulenHashtag#adtvtanzschulebalanceHashtag#wdtuHashtag#dehogaHashtag#bundesregierungdeutschlandHashtag#bundeskanzlerolafscholzHashtag#petitionfürdeutschlandHashtag#sozialepolitikindeutschland
Start neuer Kurse
Zeit zu zweit - die neuen Tanzkurse für Paare starten am 25. und 27. November und am 01. und 05. Dezember 2024, für Singles am 29. November 2024.